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Am 25. Mai 1884 machte Lehrer Schlüter aus Bendorf dem Kieler Museum eine erfreuliche Mitteilung. Er meldet, dass es ihm gelungen sei, auch in hiesiger Gegend, einige dem Eisenzeitalter angehörenden Gräber aufzudecken. Es handelte sich hier um ein Gräberfeld der spätsächsischen Zeit, das dem 7. bis 9. Jahrhundert zugerechnet wird. Das Gräberfeld liegt unmittelbar an einem alten westöstlichen Wegzug der „Lübschen Trade“. Grabhügel war nur einer erhalten, ob weitere vorhanden waren ist unklar. Bei der folgenden Ausgrabung wurden 29 in den Boden ein getiefte Grabanlagen aufgedeckt. Unter den einzigen Grabhügel wurde eine Brandbestattung beobachtet. Bei allen anderen Beisetzungen handelte es sich um Körperbestattungen. Spuren von Särgen konnte nicht beobachtet werden. Für die Bestattungsweise ist interessant, dass sich in einzelnen Gräbern Reste vom Heidekraut befanden, welches man offenbar als Polster für die Bettung der Leichen in die Gräber legte. Bei einer reich ausgestatteten Beisetzung scheint der dort bestattete Leichnam auf ein Federkissen gebettet gewesen zu sein, jedenfalls haben sich Federn, an der Beigabe Schwert, angerostet erhalten.
Herbert Jankuhn schreibt 1955, in Hefte Geschichte Schleswig Holsteins, die Frühgeschichte, dritter Band, erste Lieferung (Seite 27 – 30), über diesen Fundplatz .In der Auswahl ist zu lesen: „Die seit in der jüngeren Bronzezeit übliche Leichenverbrennung wurde in den ersten Jahrhunderten des frühen Mittelalters allmählich aufgegeben und durch die Sitte der Beerdigung (Ganzkörperbestattung ) unverbrannter Leichen abgelöst“. Heute sehen wir hier den Schnitt vom Heidentum zum Christentum in unserer Region.
Schon in der alten Kirche, spätestens durch die „Konstantinische Wende“ ( 312-324), hervorgerufen durch den „Arianischen Streit“ (318 – 325), festgeschrieben auf dem Reichkonzil von Nicäa (325) zur Präzisierung der Gottvater und Sohn Beziehung (heute die Dreifaltigkeitslehre: Gottvater-Sohn- und Heiliger Geist) und die daraus folgenden Auferstehungstheorie, wurde die Ganzkörperbestattung bei den Christen praktiziert . Um 785 erhebt Kaiser Karl Kapitularien ((Gesetze u. Verordnungen der karoling. Könige) über die besiegten Sachsen. Über den Umgang mit Leichen schreibt er: „ Wenn jemand nach heidnischer Sitte den Leichnam eines Verstorbenen verbrennt und seine Gebeine in Asche verwandelt, werde mit dem Tode bestraft.“ An die Kirchenleitungen ergeht folgender Befehl: „Wir befehlen, dass die Leichen christlicher Sachsen zu den Friedhöfen der Kirchen und nicht zu den Grabstätten der Heiden gebracht werden.“